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Fördermittel ALT

Stand 12/2017. Für die Darstellung übernehmen wir keinerlei Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Das Thema ist leider zu wechselhaft... Insofern nur eine unverbindliche, unvollständige, stark verkürzte Anregung. Gültig ist allein der behördliche, aktuelle Förderantrag mit deren jeweils individuellen, aktuellen, veränderlichen Förderbedingungen und Fördervoraussetzungen. Für die frühzeitige Antragstellung benötigen Sie unabhängigen registrierten Energieberater gegen Honorar. Wir bitten Sie die Förderprozedere letztlich in Eigenregie zu sondieren und zu verwalten. Alle Fördermittel sind VOR der Ausführung VOM KUNDEN zu beantragen und müssen erst bewilligt werden.
 
Wer
Was
Wie
KFW
KfW Niederlassung Berlin
10865 Berlin
www.kfw-foerderbank.de
430 Einzelmaßnahmen, Energieeffizient Sanieren, Heizung:
10% Zuschuss
15% Zuschuss

151/152 Kredit
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Zuschuss-(430)/

 
  159 Altengerecht Umbauen Kredit  
Eine Kombination von KFW-Förderung und steuerliche Ermäßigung für Handwerkerleistungen ist ausgeschlossen.
Sie können sich also nur für eins entscheiden.
 
http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_bmwi_auslegungshilfe_kumulierung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
BAFA
Hydraulischer Abgleich Pflicht!
>> Heizungsoptimierung
30% Zuschuss für Hydraulischen Abgleich, Regulierventile, Effizienzpumpen, Pufferspeicher, Elektronische Steuerungen, Einregulierung.
Einfach selber online beantragen.
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung
Heizungscheck Für Maßnahmen zur Optimierung der Anlage kann einmalig ein Investitionszuschuss von pauschal 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Investitionskosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Nachtraegliche_Optimierung/nachtraegliche_optimierung_node.html

Errichtung einer Solarthermieanlage

Die Basisförderung beträgt 50 Euro je angefangenem Quadratmeter (m²) Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch: 500 Euro je Anlage.

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/Gebaeudebestand/Basis_Zusatzfoerderung/basis_zusatzfoerderung_node.html
Errichtung einer Biomasseanlage, Holzheizung. Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Holzvergaser-Anlage. 3.000€ je Pelletanlage.
Ein Kombinationsbonus von zusätzlich 500 Euro je Anlagenkombination ist möglich.....
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Biomasse/Gebaeudebestand/Basis_Zusatzfoerderung/basis_zusatzfoerderung_node.html
Wärmepumpen für Altbau und Neubau...... bedingt förderfähig. Betrifft vorzugsweise Sole-Wärmepumpen. Erdwärmepumpe mit Bohrung im Neubau:
4.500 Euro je Anlage bei allen Wärmepumpen mit der Wärmequelle Erdwärme, bei gleichzeitiger Erdsondenbohrung

1.500 Euro je Anlage bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Luft-Wärmepumpen
 
http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Waermepumpen/waermepumpen_node.html
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Neubau und Gebäudebestand.  
Stadtwerke Bielefeld

Stadtwerke Bielefeld
Haus der Technik
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
Tel: 0521 511555
jp5@stadtwerke-bielefeld.de

www.Stadtwerke-Bielefeld.de

Gasheizkessel
Umstellung von Öl, Strom, Kohle auf Erdgas
1000,- € bei Neuanschluss
500,- € bei Aktivierung alten Hausanschluss
Antragstellung mit Kostenvoranschlag vor Baubeginn,
Erstattung/Gutschrift über 5 Jahre anteilmäßig an der Stadtwerkerechnung verteilt ausgewiesen,
Kundentreue vorausgesetzt

https://www.stadtwerke-bielefeld.de/privatkunden/service-beratung/foerderprogramme.html

http://www.foerdermittelauskunft.de//extern/Stadtwerke-Bielefeld14/Objekt?PHPSESSID=u55taf27c7jqm4doth4tdetum193ngoco854j5l8ucf7jifu0bp1#top
Nur für Stadtwerke Bielefeld Kunden die hier Strom und / oder Gas/Fernwärme beziehen, also EnerBest-Mitgliedskarte notwendig.
Antragstellung immer vor Maßnahmenbeginn, Ausnahme Pumpentausch nachträglich möglich.
Kontrollierte Wohnungslüftung mit WRGA bis 2 WE
NUR Altbaumodernisierung
250,- € je Anlage
Antragstellung mit Kostenvoranschlag vor Baubeginn,
Erstattung/Gutschrift über 5 Jahre anteilmäßig an der Stadtwerkerechnung verteilt ausgewiesen,
Kundentreue vorausgesetzt
Finanzamt

Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Verbände bzw. an das Amt.

Flyer "Steuerbonus" 2009 als pdf öffnen
Flyer Handwerkskammer OWL zum Steuerbonus

Achtung: Nicht mit KFW-Zuschuss kombinierbar.

Seit 01.01.2009 dürfen Privatkunden Rechnungen für Renovierungsarbeiten beim Fiskus einreichen.
Handwerkliche Lohnkosten und Fahrkosten sind steuerlich erheblich absetzbar. Kein Material!
Von max 6000,- € / Ehepaar/Person
können 20% somit bis zu 1200,- € jährlich steuerlich abgesetzt werden.
Wollen Sie Ihre Heizung modernisieren oder das Bad renovieren?
Wir erledigen für Sie die Dienstleistung und erstellen eine vorschriftsgemäße Rechnung für Ihren Steuerbonus.

Lohn- und Materialkosten incl. MWST sind am Ende der Rechnung getrennt auszuweisen.
Absetzbar sind:
Renovierungs, Reparatur, Modernisierungsmaßnahmen für Hauseigentum oder Mietwohnung.
Vorausgesetzt Sie sind Steuerzahler und investieren in selbstgenutzten Wohnraum, egal ob als Mieter oder Eigentümer.

Land NRW Bezirksregierung
progres.nrw
Bezirksregierung Arnsberg in NRW
Nordrhein-Westfalen direkt
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Tel: (0211) 837-1001
Fax: (02931) 82-2520
nrwdirekt@nrw.de
www.progres.nrw.de

Kontrollierte Wohnungslüftung KWL
1000,- € Zuschuss / WE

Erdwärmebohrungen
- für Erdwärmesonden Zuschuss von 10,- €/m

 

Vorher zu beantragen.

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/do_markteinfuehrung/index.php
Sonstige
http://www.energieagentur.nrw.de
http://www.bielefeld.de/de/pbw/mub/as/
http://www.foerdermittelauskunft.de
http://www.Solarförderung.de